Inntalhof Kirchdorf am Inn
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Ralph Eid . Landschaftsarchitekt . Gerbersdorf 25 . 84381 Johanniskirchen . Tel 08564/91004

vom Wassergraben im Hinterhof
zum Freizeitgelände mit Erlebnisgarten

begradigter Wassergraben

In der Theorie hört sich alles recht einfach und logisch an. Wenn es aber darum geht, das gewonnene Wissen in die Praxis umzusetzen, wird es erheblich schwieriger. Vor einiger Zeit ist mir das bei dem hier gezeigten Projekt wieder einmal deutlich bewußt geworden.

Es ging dabei um die Außenanlage eines Hotels im ländlichen Raum. In unmittelbarer Nähe des Hotels, quer durch das Grundstück hindurch, verläuft ein kleiner Bach. Das Wasser ist sehr klar und sauber – eine gute Voraussetzung für eine gestalterische Aufwertung im Rahmen der Außenanlage.

brauchen Gewässer klare Grenzen?

Noch vor gar nicht allzu langer Zeit dachte man in dieser Beziehung anders: Da wurde der Bach eher als Hindernis angesehen. Er durchschneidet das Grundstück und verhindert somit die komfortable Nutzung der Flächen. Er ist lediglich an einer Stelle mit Maschinen zu überqueren, und der Weg zu den Parkplätzen führt nur über einen schmalen Steg. Das gesamte Gelände war ursprünglich ziemlich sumpfig, weshalb auch schon aus diesem Grunde eine Nutzung erheblich erschwert wurde. Nach dem letzen Krieg, in den fünfziger Jahren, war Natur kein Thema. Die wirtschaftliche Entwicklung stand damals an erster Stelle. Sumpfiges Gelände wurde dräniert und aufgeschüttet, die Bäche begradigt und das Bett auf das unbedingt notwendige Maß eingeengt. So wurde auch hier aus der damals bestimmt idyllischen Bachlandschaft ein großer Hof mit Pflaster und viel Kies, in dem der Bach als 'Wasserleiche' in einem engen und schnurgeraden Graben nur noch notgedrungen geduldet wurde. An den steilen Böschungen wurden etliche Erlen und Eschen gepflanzt, vielleicht weil man doch nicht so ganz auf etwas Grünes und damit natürliches verzichten wollte.

Die Zeiten ändern sich

Die heutige Generation der Besitzer war im Rahmen des allgemeinen Bewußtseinswandels wesentlich aufgeschlossener in Bezug auf die gärtnerische Gestaltung der Grundstücksfläche in unmittelbarer Nähe des Hotels. Wobei die rein wirtschaftlichen Erwägungen dabei keineswegs außer Acht gelassen wurden. Schließlich kann heute ein Hotel nur noch bestehen, wenn es seinen Gästen etwas besonderes zu bieten hat. Wellness und Naturerlebnis sind zwei starke Trends, die bei richtiger Vermarktung die Kasse klingeln lassen. Da bot es sich geradezu an, den Bach wieder stärker in den Vordergrund zu rücken: Die Ufer aufweiten, die Böschungen flacher modellieren, damit man bequem bis zum Ufer gehen kann, eine Sitzgelegenheit am Wasser, Steine, über die man balancieren kann, u.v.m.

Ganz abgesehen von dem Nutzen für die gestalterische Wirkung der Außenanlage ist allein schon der ökologische Nutzen durch eine Aufweitung des Bachbettes erheblich: durch den vergrößerten Abflussquerschnitt kann bei starken Regenfällen mehr Wasser abfließen, wodurch die Überschwemmungsgefahr vermindert wird. Das ist ähnlich wie beim Abflussrohr zuhause im Bad: die gleiche Menge Wasser, die in der Dusche problemlos abfließt, würde das Waschbecken zum überlaufen bringen.

Sitzplatz am Bach Event-Gelädne Sitznische

Da alleine der ökologische Nutzen noch keine Umsatzsteigerung bringt, müßte man lange warten, bis sich das Verhalten der meisten Menschen in dieser Beziehung ändert. Wenn aber Ökologie auch kommerzielle Vorteile mit sich bringt, wird die Umsetzung deutlich beschleunigt. Es wäre sowieso illusorisch anzunehmen, man könne den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Heute stehen dort, wo sich früher wahrscheinlich Bruchwald ausdehnte, mehrere Gebäude, die einer allzu enthusiastischen Auffassung von Naturverbundenheit entgegen stehen.

Im konkreten Fall spielten alle diese Überlegungen bzgl. Ökologie oder Naturverständnis nur eine untergeordnete Rolle, da sich daraus keine allgemeinverbindlichen Entscheidungen ableiten lassen. Im Einzelfall ist es nicht einfach, zwischen den unterschiedlichen Interpretationen von Naturempfindung abzuwägen. Hier behinderten die Bäume, die mitlerweile zu einer stattlichen Höhe herangewachsen waren, das ökologisch sinnvolle Vorgehen. Auch diese haben ja ein Lebensrecht, das man nicht leugnen darf, wenn man sich nicht selbst lächerlich machen will. Ein mutwilliges Übergehen dieses Existenzrechtes allen Lebens hat nichts mit Naturverständnis zu tun. Auch wenn man weiß, daß Entwicklung und nicht Erhaltung das Ziel des Lebens und der Natur ist, ist das keine Rechtfertigung für einen gewissenlosen Umgang mit dem Bestehenden. Die Frage, wie weit wir gehen dürfen in der Entscheidung zwischen Erhaltung und Veränderung, muß sich jeder immer wieder von neuem stellen. Alles erhalten aus falsch verstandener Fürsorge ist genauso verkehrt wie die rigorose Mißachtung des Alten und Gewachsenen, das in vielen Fällen einen unersetzlichen Wert darstellt.

Die Entscheidung fiel hier gegen die Bäume. Man kann diese Entscheidung mit vielen guten Argumenten begründen. Wenn man aber ehrlich zu sich selbst ist, muß man eingestehen: eine solche Entscheidung, wie immer sie auch ausfällt, ist und bleibt willkürlich. Die Gewichtung der Argumente erfolgt immer nach persönlichen Vorlieben und Erwägungen. Rein im Sinne der Natur wäre es gewesen, nichts zu tun und den Naturkräften das Feld zu überlassen. Alles andere ist immer auch mit einem bestimmten Nutzen der Anlieger oder sonstwie interessierten verbunden. Auch die neue Anlage muß gepflegt werden und ist daher trotz aller natürlich anmutenden Form und allem ökologischen Schnickschnack ein künstliches Bauwerk und muß gegen die Natur verteidigt werden. Wild wachsende Bäume, Ablagerungen im Bachlauf, angeschwemmtes Treibgut, ausbrechende Ufer bei Überschwemmungen, unterspülte Steine am Sitzplatz – alles Dinge, die der Hotelbetrieb nicht dulden kann, weil er auf die Wünsche und Erwartungen der Gäste eingehen muß. Gar nicht davon zu reden, daß jedes Hochwasser unweigerlich zur Überflutung der unteren Hoteletage führen würde. Die ungebändigte Natur ist eben selten mit der Zivilisation vereinbar.

Es gibt also kaum ein richtig oder falsch bei Entscheidungen, die in irgendeiner Weise in die Natur eingreifen. Man wird immer in dem Dilemma stecken, wie weit man die eigenen Ansprüche durchsetzen darf und wie weit man der Natur ihren Freiraum zugestehen muß. Die Entscheidung liegt in der ganz persönlichen Verantwortung jedes einzelnen, der die Entscheidung beeinflusst. Wenn sich jeder dieser Verantwortung bewußt ist, dann wird man im Zweifelsfall von selbst auf etwas verzichten, als die eigenen Ansprüche mit Gewalt durchzusetzen. Die persönliche Verantwortung ist die entscheidende Voraussetzung für den gewissenhaften Umgang mit der Natur.

Pavillon Hinterhof Inntalhof mit Staudenbeeten und Sitznischen Inntalhof Kirchdorf 2010 Vorplatz

Der ehemalige Park- und Abstellplatz wird jetzt im Sommer für Veranstaltungen genutzt und ist immer sehr gut besucht

 

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