im Winter sind die Grenzen gut zu erkennen
die Mauer
unendlicher Gartenraum
Blick auf die Uferpromenade und den Garten
der Sitzbereich ist dicht bepflanzt
Übersicht
(gefühlte) Räume
Der Gartenraum, so meint man, ist die Fläche, die von den Grundstücksgrenzen bestimmt ist. Die Gedanken, die sich um die Gestaltung des Gartens drehen, bewegen sich dann nur allzu oft ausschließlich auf dieser eng begrenzte Fläche. Wobei mit 'eng begrenzt' in gleicher Weise der kleine Reihenhausgarten gemeint ist wie das Grundstück von mehreren tausend Quadratmetern, weil Größe keine objektive Einheit ist, sondern je nach den Rahmenbedingungen subjektiv anders empfunden wird. Das große Grundstück, das mit Bäumen und Sträuchern überfüllt ist, wird viel enger empfunden als die an sich kleine Fläche, die aber Teil einer viel größeren ist und nicht durch sichtbare Grenzen oder Barrieren davon getrennt ist.
Das Bewusstsein, Herr über eine große Fläche zu sein, hat nichts mit dem optischen Eindruck zu tun, den man von einem Raum gewinnt, indem man einfach nur den Blick schweifen lässt.
Deshalb ist die reflexhafte Art der Gestaltung, entlang der Grundstücksgrenze eine dichte Hecke, ob freiwachsend oder geschnitten, zu pflanzen, nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Entscheidend sind immer auch die Rahmenbedingungen, die Umgebung oder die Peripherie, aus denen heraus sich ein stimmiges Konzept entwickeln lässt.
Ein winziger Garten oder Gartenteil, der vielleicht nur eine Fläche von 10 bis 20 Quadratmetern hat, wird subjektiv viel größer empfunden, wenn er keine sichtbaren Grenzen aufweist. Dagegen kann man sich auf einer Fläche von 100 Quadratmetern total beengt fühlen, wenn die von hohen Gehölzen oder Mauern umgeben ist.
Nun ist der Garten in der Regel ein privater Raum, den man nicht unbedingt und schon gar nicht zu jeder Zeit mit Nachbarn oder Passanten teilen will. Schon deshalb ist ein Sichtschutz in den meisten Fällen unumgänglich. Das ist das eine. Das andere ist ganz allgemein der Wunsch nach Intimität, nach Geborgenheit, der auch im Garten extrem wichtig ist. Niemand fühlt sich wohl, wenn er wie auf einer Theaterbühne sitzt, auf der er von mehr oder weniger vielen Zuschauern umgeben ist. Aber auch wenn es keine Zuschauer gibt, hat der Mensch das elementare Bedürfnis, einen Raum abzugrenzen, den er als privat empfindet.
Ob es nun primär um Sichtschutz geht oder einfach nur um die Raumbildung – die Möglichkeiten, wie man das angeht, sind mannigfaltig. Und die Gefahr, zu viel des Guten zu tun, ist schnell erreicht. Wenn der Sichtschutz neugierige Blicke von außen verhindert, ist er etwas gutes; wenn er aber dafür verantwortlich ist, dass man sich selber die Sicht nach außen nimmt und dadurch den Raum optisch enger macht als er eigentlich ist, dann muss man sich gut überlegen, was man tut. Das allerdings kann nicht allgemeingültig entschieden werden. Man muss immer die jeweilige Situation, die engere und weitere Umgebung, mit berücksichtigen. Deshalb wird das Thema hier anhand einiger Beispiele behandelt, die nur einen ersten Eindruck der Problematik vermitteln können.
Erstes Beispiel ist eine - gemessen an den Dimensionen des Gebäudes - kleine Terrasse an der Englburg in Tittling. Da die Burg auf einer Anhöhe steht, ist der zur Verfügung stehende, also nutzbare Raum, sehr begrenzt. In diesem Fall musste er sogar erst durch eine über 4 m hohe Trockenmauer geschaffen werden. Wenn man nun die Terrasse so groß wie möglich baut, um viel Platz zu erhalten, bräuchte man ein Geländer an der Mauer zur Absturzsicherung. Das ganze wäre äußerst steril. Man hätte zwar ein paar Quadratmeter hinzu gewonnen, das Ergebnis wäre aber reine Architektur. Nichts von dem, was den Garten erlebenswert macht: Die Natur, die Pflanzen, das Leben in unmittelbarer Nähe. Mit dem Staudenbeet zwischen Terrasse und Mauer wird die Situation mit einem Schlag vollkommen anders: Die Absturzsicherung braucht man nicht, weil niemand aus Versehen der Mauer zu nahe kommen kann. Und das Beet schafft genau die Atmosphäre, die man im Garten sucht, trotz dem erhabenen Standpunkt hoch über der Umgebung.
Der zweite, beinahe noch wichtigere Aspekt, ist die optische Wirkung. Mit Geländer würde der Raum ("meine Terrasse") auch dort enden. Man hätte zwar die Aussicht, aber das Geländer markiert sehr deutlich, wo die menschliche Sphäre endet. Durch die mittelhohen Stauden in dem Beet wird der Blick auf die Mauer versperrt und die Bepflanzung im Vordergrund verschwimmt quasi mit dem Wäldern in der Peripherie. Dadurch dehnt sich der gefühlte Raum bis zum Horizont aus. Man hat zwar eine kleinere Terrasse, was die absolute Fläche betrifft, dafür erhält man aber gefühlt unendlichen Raum.
Das zweite Beispiel stammt aus einem Bungalowdorf in Brandenburg am Grimnitzsee. Ursprünglich wohl als "Ferienobjekt Bungalowsiedlung Grimnitzsee" der VEB Hartsteinwerke Vogtland wurde es nach der Wende privatisiert. Die neuen Eigentümer sanierten die Bungalows und die dazugerörigen Gärten.
Konkret wurden hier mehrere Bungalows zu einer Einheit zusammengefasst. Das Grundstück grenzt an die Uferpromenade, den Hauptzugang zum Strand, der an Sommertagen stark frequentiert wird. Eine Hecke an der Grundstücksgrenze würde zwar unliebsame Blicke von außen abhalten, der Blick nach außen wäre aber ebenfalls versperrt. Und ebenso wie beim ersten Beispiel würde man den Gartenraum optisch stark begrenzen.
Als bessere Alternative schien es, unmittelbar an den Terrassen niedrige Hochbeete zu bauen und die mit mittelhohen bis hohen Blütenstauden und Gräsern zu bepflanzen. Die Bepflanzung ist im Sommer so dicht, dass man von außen nur schwer eingesehen werden kann. Von innen stellt das luftige Beet aber kein blickdichtes Hindernis dar. Deshalb bedeutet es eben keine absolute räumliche Begrenzung - der Gartenraum überlagert sich mit dem öffentlichen Raum und wirkt dadurch wesentlich größer als er tatsächlich ist.
Wenn der Auftraggeber nicht gespart hätte und die Hochbeete mindestens 30 cm hoch gebaut hätte, wie vom Landschaftsarchitekten vorgesehen, wäre die Schutzwirkung noch deutlicher ausgefallen.
Drittes Beispiel: Ein Garten am Ortsrand in Niederbayern. Der wichtigste Aspekt bei der Ausgangssituation war die Leere. Ein großes Grundstück muss nicht automatisch auch großzügig wirken. Es kann auch beklemmend sein, so wie hier, wenn man sich allein fühlt inmitten einer großen, leeren Fläche. Die Standardantwort - Zaun und Hecke an der Grundstücksgrenze - würde zwar abhelfen, weil dadurch ein fassbarer Raum entstünde. Das wichtigste am Garten: die Inhalte in der Nähe, würden aber immer noch fehlen. Nur die Nähe sorgt für die Geborgenheit, die für einen persönlichen Raum so wichtig ist.
Da die Terrasse bereits fertiggestellt war, als der Gartenspezialist hinzugezogen wurde, konnte daran nichts mehr verändert werden. Die Gestaltung hat sich also notgedrungen an die bestehende Terrasse angelehnt. Für die Raumbildung sorgen hier massive Granitsteine, die als Einfassung von Hochbeeten verwendet werden. Zur Terrasse hin geschlossen, zum Garten hin offen, sorgen Sie für markante Strukturen, die gewissermaßen ein weiteres Zimmer im Freien mit niedrigen Wänden generieren. Auch in der vegetationslosen Zeit bleibt somit der räumliche Eindruck erhalten. Im Anschluss breiten sich großzügige Staudenpflanzungen aus, die vieles von dem in unmittelbarer Nähe bieten, was den Garten lebenswert macht: Natur, Leben, Dynamik. Erst durch die Nähe werden die Lebensprozesse (mit-)erlebbar.
Auch wenn der unmittelbar ans Haus anschliessende Raum recht eng gefasst ist, so ist der erlebte, der optische Raum doch wesentlich größer. Wie auf den Fotos gut zu erkennen ist, wird der eigentliche Gartenraum durch die hohen Bäume und die Häuser in der Nachbarschaft definiert, was um ein vielfaches größer ist als die tatsächliche Grundstücksfläche.